Der EU AI Act gilt nicht auf einen Schlag, sondern in Stufen. Das ist eine gute Nachricht – es bleibt Zeit zur Vorbereitung – und eine gefährliche zugleich, weil die wichtigsten Pflichten für Hochrisiko-Systeme erst später greifen und deshalb gern aufgeschoben werden.
Der Fahrplan im Überblick
Die Verordnung (EU) 2024/1689 ist am 1. August 2024 in Kraft getreten. Seither greifen die Regeln gestaffelt:
- 2. Februar 2025 – Die Verbote bestimmter KI-Praktiken (Art. 5) gelten, ebenso die Pflicht zur KI-Kompetenz.
- 2. August 2025 – Pflichten für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck (GPAI) und die Governance-Strukturen treten in Kraft.
- 2. August 2026 – Der eigentliche Stichtag für Hochrisiko-Systeme nach Anhang III: Ab hier sollen die vollen Anbieter- und Betreiberpflichten gelten.
- 2. August 2027 – Hochrisiko-Systeme, die als Sicherheitsbauteil regulierter Produkte gelten (Anhang I), folgen mit einer längeren Frist.
Der Digital-Omnibus-Aufschub
So weit der ursprüngliche Plan. Im Mai 2026 haben sich die EU-Gesetzgeber im Rahmen des sogenannten Digital-Omnibus-Pakets politisch darauf verständigt, die Pflichten für Anhang-III-Hochrisiko-Systeme zu verschieben – im Gespräch ist eine Frist bis Dezember 2027 für neue oder wesentlich geänderte Systeme, um Zeit für Normen und Leitlinien zu schaffen.
Wichtig: Diese Verschiebung war zum Zeitpunkt dieses Beitrags politisch vereinbart, aber noch nicht formal verabschiedet. Rechtlich verbindlich bleibt zunächst der 2. August 2026, bis die Änderung final beschlossen ist.
Für die Praxis heißt das: Verlassen Sie sich nicht auf einen Aufschub, der noch nicht in Kraft ist. Wer seine Planung an einer bloßen Absichtserklärung ausrichtet, riskiert, im Sommer 2026 doch unter der ursprünglichen Frist zu stehen.
Warum frühes Handeln trotzdem klug ist
Ob August 2026 oder Dezember 2027 – die eigentliche Arbeit ändert sich dadurch nicht. Ein Risikomanagementsystem aufzusetzen, die Datenqualität zu prüfen, die technische Dokumentation zu erstellen und die Konformitätsbewertung zu durchlaufen, dauert Monate, nicht Tage. Diese Pflichten nach Art. 9–15 lassen sich nicht kurz vor Fristende nachholen.
Hinzu kommt: Bevor Sie überhaupt wissen, ob die Fristen Sie betreffen, müssen Sie wissen, ob Ihr System Hochrisiko ist. Wer das früh klärt, gewinnt Planungssicherheit – unabhängig davon, wie die Omnibus-Debatte ausgeht.
Ihr erster Schritt
Klären Sie zuerst die Einstufung, dann die Frist. Unser kostenloser Hochrisiko-Check sagt Ihnen in zwei Minuten, ob Ihr System betroffen ist – und damit, ob die hier genannten Fristen überhaupt für Sie relevant sind.