EU AI Act · Art. 6 & Anhang III

Ist Ihr KI-System eine Hochrisiko-KI?

Prüfen Sie mit vier Fragen, ob Ihr Einsatzzweck auf eine Hochrisiko-Anwendung nach Anhang III hindeutet. Sie erhalten erste Prüfpunkte zu Einstufung, Pflichten und Fristen.

Kostenlos 2 Minuten Ohne Anmeldung
Der Check

Stufen Sie Ihr System ein

Vier Fragen zu Einsatzbereich, Entscheidungsrelevanz, Personenbezug und Wesentlichkeit. Der Check behandelt Anhang III; produktbezogene Risiken nach Anhang I sind gesondert zu prüfen.

Frage 1 von 4 0%

Der Check wertet Ihre Antworten im Browser aus. Mit Analytics-Einwilligung zählen wir Start und Abschluss, ohne Antworten in diesen Ereignissen.

Warum hochrisiko-ki.de

Spezialisiert, nicht allgemein

Ein Check für Unternehmen, die den Einsatz ihrer KI anhand von Art. 6 und Anhang III einordnen möchten.

Auf den EU AI Act zugeschnitten

Die Fragen behandeln Einsatzzweck, Entscheidungseinfluss und mögliche Ausnahmen nach Art. 6 und Anhang III.

Klartext statt Verkaufsdruck

Sie erhalten eine sachliche Ersteinschätzung mit konkreter Pflichtenliste — den Compliance-Service buchen Sie nur, wenn Sie ihn wirklich brauchen.

Auswertung im Browser

Der Check benötigt keinen Namen und keine E-Mail-Adresse. Eine Anfrage an uns ist ein separater Schritt. Analytics können Sie über die Cookie-Einstellungen steuern.

Compliance-Service

Was nach dem Check kommt

Besprechen Sie den vorgesehenen Einsatz, die Funktionen und vorhandene Unterlagen. Daraus ergeben sich die nächsten Prüfschritte.

1

Einstufung vorbereiten

Wir ordnen Einsatzzweck und Funktionen den Prüfpunkten aus Art. 6 und Anhang III zu und halten offene Rechtsfragen fest.

2

Pflichten-Fahrplan

Sie erhalten eine priorisierte Roadmap: welche Pflichten — Risikomanagement, Daten-Governance, Dokumentation, menschliche Aufsicht — für Sie gelten und in welcher Reihenfolge Sie sie angehen.

3

Umsetzung & Nachweis

Wir unterstützen bei der technischen Dokumentation und den nächsten Schritten zur Konformitätsbewertung und Registrierung.

Compliance-Service anfragen Unverbindliches, kostenfreies Erstgespräch.
Häufige Fragen

Was Sie zur Hochrisiko-Einstufung wissen sollten

Art. 6 Abs. 2 erfasst die konkreten Anwendungen aus Anhang III, etwa Bewerberbewertung oder Sicherheitsbauteile kritischer Infrastruktur. Ein Personenbezug ist dafür nicht immer erforderlich. Zu prüfen sind der vorgesehene Einsatzzweck und die Ausnahme nach Art. 6 Abs. 3. Daneben gibt es den produktbezogenen Prüfpfad nach Art. 6 Abs. 1 und Anhang I.
Für Anhang-III-Hochrisiko-Systeme gilt der 2. Dezember 2027, für die produktbezogenen Regeln nach Art. 6 Abs. 1 der 2. August 2028. Diese Termine hat die seit 27. Juli 2026 geltende Verordnung (EU) 2026/1744 geändert. Für bestehende Systeme sind die Übergangsregeln nach Art. 111 gesondert zu prüfen.
Art. 99 sieht drei Stufen vor, jeweils der höhere Betrag: bis 35 Mio. € oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes bei verbotenen Praktiken nach Art. 5, bis 15 Mio. € oder 3 % bei Verstößen gegen die abschließend aufgezählten Anbieter- und Betreiberpflichten (u. a. Art. 16 und Art. 26) sowie die Transparenzpflichten nach Art. 50, und bis 7,5 Mio. € oder 1 % bei falschen Auskünften an Behörden. Für KMU und Start-ups gilt der niedrigere Betrag (Art. 99 Abs. 6), seit dem Digital Omnibus auch für kleine Midcap-Unternehmen bei den Rahmen nach Art. 99 Abs. 4 und 5. In Deutschland ahndet § 15 KI-MIG einzeln benannte Verstöße zusätzlich mit bis zu 50.000 €. Oft schwerer wiegt das operative Risiko: Ein nicht-konformes System darf unter Umständen nicht weiter eingesetzt werden. Die Rahmen im Detail stehen im Beitrag EU AI Act einfach erklärt.
Nein. Der Check zeigt erste Hinweise und offene Prüfpunkte anhand Ihrer Angaben. Für eine rechtliche Bewertung sind die tatsächlichen Funktionen, der Einsatzzweck und Ihre Rolle zu prüfen. Die fachliche Freigabe der Ergebnislogik steht noch aus.
Der Check wird in Ihrem Browser ausgewertet. Die Antworten werden nicht mit einer Anfrage versendet. Mit Ihrer Analytics-Einwilligung zählen wir Start und Abschluss; diese Ereignisse enthalten keine Antworten oder Einstufungen. Eine Kontaktanfrage senden Sie separat über das Anfrageformular.
Das Erstgespräch ist unverbindlich und kostenfrei. Der Umfang des Compliance-Service richtet sich nach Ihrer Einstufung und der Komplexität Ihres Systems — Sie erhalten vorab ein transparentes Angebot.