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Hochrisiko-KI-Systeme: die Bereiche nach Anhang III

Anhang III des EU AI Act benennt die Anwendungsbereiche, in denen ein KI-System grundsätzlich als Hochrisiko gilt. Wählen Sie Ihren Bereich für eine genauere Einordnung — oder starten Sie direkt die Einstufung.

Als Hochrisiko-KI-Systeme gelten nach dem EU AI Act zwei Gruppen: KI, die als Sicherheitsbauteil in bereits regulierten Produkten steckt (Anhang I), und KI, die in einem der acht sensiblen Anwendungsbereiche aus Anhang III eingesetzt wird. Maßgeblich ist dabei nicht die Technik, sondern die Zweckbestimmung — dasselbe Modell kann im einen Einsatz Hochrisiko sein und im anderen nicht.

Anhang III nennt acht Bereiche: Biometrie, kritische Infrastruktur, Bildung und Berufsbildung, Beschäftigung und Personalmanagement, Zugang zu essenziellen Leistungen, Strafverfolgung, Migration und Grenzkontrolle sowie Rechtspflege und demokratische Prozesse. Die vier unten aufgeführten treffen mittelständische Unternehmen am häufigsten; alle acht mit Praxisbeispielen stehen im Beitrag zu Anhang III des EU AI Act.

Nicht jedes System in diesen Bereichen ist automatisch Hochrisiko: Art. 6 Abs. 3 kennt eine eng gefasste Ausnahme für Hilfs- und Vorbereitungsaufgaben, die allerdings entfällt, sobald ein Profiling natürlicher Personen stattfindet — und die begründet und dokumentiert werden muss. Die Pflichten für Hochrisiko-KI-Systeme nach Anhang III gelten ab dem 2. Dezember 2027, für Anhang-I-Systeme ab dem 2. August 2028 (Fristen im Detail).

Recruiting & Personalauswahl

KI im Recruiting und Personalmanagement zählt zu den klarsten Hochrisiko-Fällen des EU AI Act. Wer Bewerbende bewertet, vorsortiert oder Beschäftigte überwacht, sollte die Einstufung früh klären — denn die Ausnahmen greifen hier nur selten.

Anhang III, Nr. 4

Kredit- & Bonitätsbewertung

Die KI-gestützte Bewertung der Kreditwürdigkeit natürlicher Personen ist im EU AI Act ausdrücklich als Hochrisiko genannt. Für Banken, Fintechs und Kreditgeber bedeutet das einen klar definierten Pflichtenkatalog.

Anhang III, Nr. 5

Biometrische Systeme

Biometrische KI-Systeme stehen im EU AI Act unter besonderer Beobachtung. Manche Anwendungen sind hochriskant, einige sogar verboten — die genaue Abgrenzung ist hier besonders wichtig.

Anhang III, Nr. 1

Kritische Infrastruktur

Wird KI als Sicherheitsbauteil in der Steuerung kritischer Infrastruktur eingesetzt, kann sie als Hochrisiko-System gelten. Hier steht weniger der Personenbezug im Vordergrund als die Sicherheit ganzer Versorgungssysteme.

Anhang III, Nr. 2
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Hinweis: Dieser Check und die dargestellten Ergebnisse dienen der ersten Orientierung und stellen keine Rechtsberatung dar. Maßgeblich ist der jeweils geltende Wortlaut der Verordnung (EU) 2024/1689 (EU AI Act). Eine verbindliche Einstufung Ihres konkreten Systems erfolgt im Rahmen einer individuellen Prüfung.

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