Alle Hochrisiko-Bereiche
Anhang III, Nr. 5 · Essenzielle Leistungen

Kredit- & Bonitäts-Scoring: Hochrisiko-KI nach EU AI Act?

Die KI-gestützte Bewertung der Kreditwürdigkeit natürlicher Personen ist im EU AI Act ausdrücklich als Hochrisiko genannt. Für Banken, Fintechs und Kreditgeber bedeutet das einen klar definierten Pflichtenkatalog.

Einstufung starten

Warum dieser Bereich als Hochrisiko gilt

Anhang III Nr. 5 erfasst KI-Systeme, die zur Bewertung der Kreditwürdigkeit oder zur Erstellung von Bonitäts-Scores natürlicher Personen eingesetzt werden. Ausgenommen sind Systeme, die ausschließlich der Aufdeckung von Finanzbetrug dienen.

Der Grund: Eine fehlerhafte oder voreingenommene Bonitätsbewertung kann Menschen vom Zugang zu Krediten, Wohnraum oder essenziellen Diensten ausschließen. Deshalb stuft der Gesetzgeber diese Anwendung als hochriskant ein.

Typische Systeme in diesem Bereich

  • Scoring-Modelle zur Bewertung der Kreditwürdigkeit von Privatpersonen
  • Automatisierte Kreditentscheidungen und Limit-Vergabe
  • KI-gestützte Risikobewertung im Konsumenten- oder Ratenkredit
  • Bonitätsprüfung im Rahmen von Buy-now-pay-later-Angeboten

Diese Pflichten greifen

  • Daten-Governance mit besonderem Fokus auf Repräsentativität und Bias-Vermeidung
  • Risikomanagement, technische Dokumentation und Protokollierung
  • Nachvollziehbarkeit der Score-Bildung und menschliche Aufsicht
  • Konformitätsbewertung und EU-Registrierung vor Inbetriebnahme

Die Ausnahme nach Art. 6 Abs. 3

Reine Betrugserkennung ist vom Hochrisiko-Bereich ausgenommen. Die Abgrenzung ist in der Praxis aber heikel: Sobald ein System auch zur Bewertung der Kreditwürdigkeit beiträgt oder Personen profiliert, gilt die Ausnahme nicht. Diese Grenze sollte dokumentiert und begründet werden.

Häufige Fragen

Ist ein Kredit-Scoring-Modell ein Hochrisiko-KI-System?
Ja, wenn es die Kreditwürdigkeit oder den Bonitäts-Score natürlicher Personen bewertet. Das ist in Anhang III Nr. 5 ausdrücklich als Hochrisiko genannt. Reine Betrugserkennung ist ausgenommen.
Fällt Betrugserkennung auch unter die Hochrisiko-Regeln?
Nein — Systeme, die ausschließlich der Aufdeckung von Finanzbetrug dienen, sind ausgenommen. Sobald ein System aber zusätzlich Bonität bewertet, kann die Ausnahme entfallen.
Gilt das auch für Bonitätsprüfungen bei Buy-now-pay-later?
Wenn dabei die Kreditwürdigkeit natürlicher Personen automatisiert bewertet wird, ja. Die konkrete Ausgestaltung entscheidet — eine Einzelfallprüfung ist sinnvoll.