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Anhang III, Nr. 4 · Beschäftigung

KI im Recruiting: Ist Ihr System ein Hochrisiko-System?

KI im Recruiting und Personalmanagement zählt zu den klarsten Hochrisiko-Fällen des EU AI Act. Wer Bewerbende bewertet, vorsortiert oder Beschäftigte überwacht, sollte die Einstufung früh klären — denn die Ausnahmen greifen hier nur selten.

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Warum dieser Bereich als Hochrisiko gilt

Anhang III Nr. 4 nennt KI-Systeme für die Einstellung und Auswahl von Personen, für Entscheidungen über Beförderung und Kündigung, für die Zuweisung von Aufgaben sowie für die Überwachung und Bewertung von Beschäftigten. Der Gesetzgeber sieht hier ein hohes Risiko für die Grundrechte, weil über den Zugang zu Arbeit und Einkommen entschieden wird.

Entscheidend ist die Rolle des Systems bei der Entscheidung über einen Menschen. Sobald die KI Bewerbende einordnet, scort oder ranked und dieses Ergebnis die Auswahl wesentlich prägt, ist die Hochrisiko-Einstufung wahrscheinlich.

Typische Systeme in diesem Bereich

  • Bewerber-Scoring und automatisiertes Ranking von Kandidatinnen und Kandidaten
  • CV-Parsing und CV-Filterung zur Vorauswahl
  • KI-gestützte Video- oder Sprachanalyse in Interviews
  • Tools zur Leistungsbewertung oder Verhaltensanalyse von Beschäftigten

Diese Pflichten greifen

  • Risikomanagement und Daten-Governance, inklusive Prüfung auf Diskriminierung (Bias)
  • Technische Dokumentation, Protokollierung und Transparenz gegenüber den Betreibern
  • Wirksame menschliche Aufsicht über die Auswahlentscheidung
  • Konformitätsbewertung und Registrierung vor der Inbetriebnahme

Die Ausnahme nach Art. 6 Abs. 3

Die Ausnahme nach Art. 6 Abs. 3 ist im Recruiting heikel: Sie entfällt, sobald ein Profiling natürlicher Personen stattfindet — und genau das ist beim Bewerten und Einordnen von Bewerbenden in der Regel der Fall. Ein reines Hilfswerkzeug ohne Bewertung (etwa reine Formatierung) kann anders zu beurteilen sein, muss aber sauber begründet und dokumentiert werden.

Häufige Fragen

Ist ein Bewerber-Scoring-Tool ein Hochrisiko-KI-System?
In aller Regel ja. Bewerber-Scoring fällt unter Anhang III Nr. 4 und beinhaltet typischerweise ein Profiling natürlicher Personen — damit gilt es nach EU AI Act als Hochrisiko, und die Ausnahme nach Art. 6 Abs. 3 greift nicht.
Gilt der EU AI Act auch, wenn ein Mensch die finale Einstellungsentscheidung trifft?
Ja. Auch wenn ein Mensch final entscheidet, kann das System Hochrisiko sein, sobald sich die Entscheidung wesentlich auf das KI-Ergebnis stützt. Menschliche Aufsicht ist eine Pflicht, kein Grund für eine Ausnahme.
Was droht, wenn wir die Hochrisiko-Pflichten im Recruiting nicht erfüllen?
Verstöße gegen die Pflichten für Hochrisiko-Systeme können mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden. Wichtiger ist meist das operative Risiko: Ein nicht-konformes System darf unter Umständen nicht weiter eingesetzt werden.